Geestland-Ringstedt

Rechtswesen

Wir halten uns beim Umgang mit Bürgerinformationen streng an die

Regeln des Datenschutzes.

Wir behandeln die Informationen, die Sie dem Ortsbürgermeisteramt

zur Verfügung stellen, streng vertraulich. Das Ortsbürgermeisteramt

gibt Bürgerinformationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung

des Bürgers an Dritte weiter.

Für vollständige Details lesen Sie bitte die folgenden Richtlinien:

Eine Gemeinde im schönen Cuxland stellt sich vor….

Nutzungsbedingungen

Willkommen auf der Geestland-Ringstedt Website ("Website"). Durch das Zugreifen auf diese Website erklären Sie sich mit den unten stehenden allgemeinen Bedingungen ("Datenschutzbestimmungen” & “Sonstige Bestimmungen”) einverstanden. Bitte verwenden Sie diese Website nicht, wenn Sie nicht allen Bedingungen zustimmen. Das Ortsbürgermeisteramt kann die Bedingungen in angemessenen Abständen durch das Aktualisieren dieser Webseite ändern oder überarbeiten. Ihre weitere Nutzung unserer Website nach einer solchen Modifizierung, gilt als Ihrerseitige Annahme und Einverständniserklärung mit den veränderten Bedingungen. Falls Sie eine dieser Änderungen nicht anerkennen können, müssen Sie die Nutzung unserer Website einstellen.

Datenschutzbestimmungen

Zu unseren Grundsätzen gehört es, die Privatsphäre der Personen, die diese Site besuchen oder uns ihre Meinung mitteilen, zu respektieren. Unsere Datenschutzbestimmungen, sind hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen. Mit der Annahme dieser Bedingungen erklären Sie sich ausdrücklich mit der Verwendung und Veröffentlichung Ihrer persönlich identifizierbaren und sonstigen Informationen einverstanden, wie in den Datenschutzbestimmungen beschrieben.

Sonstige Bestimmungen

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie vom Ortsbürgermeisteramt aufgehoben werden.

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